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101 CH-BL

§ 31 Vertrag über die Aufnahme des bernischen Amtsbezirks Laufen und seiner Gemeinden Blauen, Brislach, Burg im Leimental, Dittingen, Duggingen, Grellingen, Laufen, Liesberg, Nenzlingen, Roggenburg, Röschenz, Wahlen, Zwingen in den Kanton Basel-Landschaft - Zivilstandskreise

Besondere Bestimmungen - Organisation - Kanton
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§ 31 Vertrag über die Aufnahme des bernischen Amtsbezirks Laufen und seiner Gemeinden Blauen, Brislach, Burg im Leimental, Dittingen, Duggingen, Grellingen, Laufen, Liesberg, Nenzlingen, Roggenburg, Röschenz, Wahlen, Zwingen in den Kanton Basel-Landschaft · Zivilstandskreise

1. Die beim Inkrafttreten dieses Vertrages bestehenden Zivilstandskreise können erhalten bleiben.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (31)

2021.04.01.vv.1 · bl (Art. 31 Abs. 2 und Art. 32 Abs. 2 BV)
Appeal Against Immediate Withdrawal of Parental Authority Due to Domestic Violence
uldigte oder festgenommene Personen ein generelles Recht auf den Beizug eines Dol- metschers oder einer Dolmetscherin kennt (vgl. Art. 31 Abs. 2 und Art. 32 Abs. 2 BV), kann die wirksame Wahrnehmung des rechtlichen Gehörs im Zusammenhang mit den übrigen Verfah- rensgarantien nach Art. 29 BV unte
2019.08.13.sr.1 · bl (Art. 31 BV)
Procedural Errors in Detention Hearing Do Not Invalidate Lawful Detention
20 der Beschwerde). In einem weiteren Punkt rügt der Beschwerdeführer unter Hinweis auf Art. 5 Ziff. 4 EMRK, Art. 13 EMRK sowie Art. 31 BV die Verletzung bundes- und völkerrechtlicher Vorgaben zur Haftprüfung sowie damit einhergehend des Anspruchs auf ein wirksames Be
470.19.178 · bl (Art. 31 BV)
Detention Hearing Procedural Errors Corrected on Appeal, Release Denied
-20 der Beschwerde). In einem weiteren Punkt rügt der Beschwerdeführer unter Hinweis auf Art. 5 Ziff. 4 EMRK, Art. 13 EMRK sowie Art. 31 BV die Verletzung bundes- und völkerrechtlicher Vorgaben zur Haftprüfung sowie damit einhergehend des Anspruchs auf ein wirksames Be
2019.07.15.vv.1 · bl (Art. 31 Abs. 4 BV)
Forensic Patient Medication Rights and Legal Aid Appeal
einrichtung ein (Art. 62d Abs. 1 StGB). Neben dem gesetzlich vorgesehenen Automatismus steht einer Person im Freiheitsentzug nach Art. 31 Abs. 4 BV und Art. 5 Ziff. 4 EMRK auch das Recht zu, jederzeit ein Verfahren zu beantragen, in dem von einem Gericht raschmöglichst über di
2017.07.11.1 · bl (Art. 31 Abs. 4 BV)
Defendant's Pre-Sentencing Detention Maintained Due to Flight Risk and Strong Suspicion of Guilt
1. 1.1 Inhaftierte Personen im vorzeitigen Straf- und Massnahmenvollzug können gestützt auf Art. 31 Abs. 4 BV und Art. 5 Ziff. 4 EMRK jederzeit eine gerichtliche Haftüberprüfung verlangen, auch wenn die Zustimmung des Beschuldigten zum vor
2016.12.23.1 · bl (Art. 31 Abs. 3 und 4 BV)
Prosecutor's Application for Retroactive Mobile Phone Monitoring Granted
, Handbuch des schweizerischen Strafprozessrechts, 2. Aufl., Zürich 2013, Rz. 1019). Das Beschleunigungsgebot in Haftsachen (vgl. Art. 31 Abs. 3 und 4 BV; Art. 5 Abs. 2 StPO) lässt nur wenig Raum für ausgedehnte Beweisabnahmen. Zur Frage des dringenden Tatverdachts beziehungsweise z
2016.12.23.2 · bl (Art. 31 Abs. 3 und 4 BV)
Retroactive Mobile Phone Surveillance Approved for Serious Crimes Investigation
, Handbuch des schweizerischen Strafprozessrechts, 2. Aufl., Zürich 2013, Rz. 1019). Das Beschleunigungsgebot in Haftsachen (vgl. Art. 31 Abs. 3 und 4 BV; Art. 5 Abs. 2 StPO) lässt nur wenig Raum für ausgedehnte Beweisabnahmen. Zur Frage des dringenden Tatverdachts beziehungsweise z
350.16.635 · bl (Art. 31 Abs. 3 und 4 BV)
Retroactive Phone Surveillance Approved in Theft and Vandalism Probe
, Handbuch des schweizerischen Strafprozessrechts, 2. Aufl., Zürich 2013, Rz. 1019). Das Beschleunigungsgebot in Haftsachen (vgl. Art. 31 Abs. 3 und 4 BV; Art. 5 Abs. 2 StPO) lässt nur wenig Raum für ausgedehnte Beweisabnahmen. Zur Frage des dringenden Tatverdachts beziehungsweise z
350.2016.634 · bl (Art. 31 Abs. 3 und 4 BV)
Retroactive Phone Surveillance Authorized for Theft Suspect
, Handbuch des schweizerischen Strafprozessrechts, 2. Aufl., Zürich 2013, Rz. 1019). Das Beschleunigungsgebot in Haftsachen (vgl. Art. 31 Abs. 3 und 4 BV; Art. 5 Abs. 2 StPO) lässt nur wenig Raum für ausgedehnte Beweisabnahmen. Zur Frage des dringenden Tatverdachts beziehungsweise z
2016.07.19.sr.4 · bl (Art. 31 Abs. 3 BV)
Appeal Granted: Pre-trial Detention Reduced Due to Trial Delay
m weiteren Zugriff der Strafbehörden ent- ziehen könnte. Mithin ist der Haftgrund der Fluchtgefahr klar gegeben. 3.5.1 Gemäss Art. 31 Abs. 3 BV und Art. 5 Ziff. 3 EMRK hat eine in strafprozessualer Haft gehaltene Person Anspruch darauf, innerhalb einer angemessenen Frist r
2016.07.19.sr.5 · bl (Art. 31 Abs. 3 BV)
Prosecutor's Appeal Regarding Pre-Trial Detention Upheld
ner Entlassung den Strafverfolgungsbehörden entziehen könnte. Mithin ist der Haftgrund der Fluchtgefahr gegeben. 2.4.1 Gemäss Art. 31 Abs. 3 BV und Art. 5 Ziff. 3 EMRK hat eine in strafprozessualer Haft gehaltene Person Anspruch darauf, innerhalb einer angemessenen Frist r
2015.07.14.sr.1 · bl (Art. 31 Abs. 1 BV)
Prosecution Appeal Regarding Extension of Pre-Trial Detention and Unlawful Detention Following Release Order
http://www.bl.ch/kantonsgericht Ebenso garantiert Art. 10 Abs. 2 BV das Grundrecht der persönlichen Freiheit. Gemäss Art. 31 Abs. 1 BV darf die Freiheit einer Person nur in den vom Gesetz selbst vorgesehenen Fällen und nur auf die im Gesetz vorgeschriebene Weise e
2015.04.14.1 · bl (Art. 31 Abs. 1 BV)
Jurisdiction Lacking for Review of Compulsory Measure Release
ollzug), am zz.zz.zzzz beantragt hat, auf die Begehren von A.___ nicht einzutreten bzw. diese abzuweisen; • (…); • gemäss Art. 31 Abs. 1 BV einer Person nur in den vom Gesetz selbst vorgesehenen Fällen und nur auf die im Gesetz vorgeschriebene Weise die Freiheit en
2013.09.12.1 · bl (Art. 31 BV)
Defendant's Withdrawal of Consent to Early Sentence Completion Does Not Mandate Release
tigen Straf- oder Massnahmevollzug stehen unter dem Schutz der Unschuldsvermutung und können sich auf die Verfahrensgarantien von Art. 31 BV bzw. Art. 5 EMRK berufen. Sie können jederzeit um ihre Freilassung ersuchen und haben Anspruch auf gerichtliche Haftüberprüfung n
350.13.730 · bl (Art. 31 BV)
Withdrawal of Consent to Early Sentence Completion Triggers Pre-Trial Detention
tigen Straf- oder Massnahmevollzug stehen unter dem Schutz der Unschuldsvermutung und können sich auf die Verfahrensgarantien von Art. 31 BV bzw. Art. 5 EMRK berufen. Sie können jederzeit um ihre Freilassung ersuchen und haben Anspruch auf gerichtliche Haftüberprüfung n