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CH-BL
§ 27 Vertrag über die Aufnahme des bernischen Amtsbezirks Laufen und seiner Gemeinden Blauen, Brislach, Burg im Leimental, Dittingen, Duggingen, Grellingen, Laufen, Liesberg, Nenzlingen, Roggenburg, Röschenz, Wahlen, Zwingen in den Kanton Basel-Landschaft - Statthalter
Besondere Bestimmungen - Organisation - Kanton
§ 27 Vertrag über die Aufnahme des bernischen Amtsbezirks Laufen und seiner Gemeinden Blauen, Brislach, Burg im Leimental, Dittingen, Duggingen, Grellingen, Laufen, Liesberg, Nenzlingen, Roggenburg, Röschenz, Wahlen, Zwingen in den Kanton Basel-Landschaft · Statthalter
1. Der Statthalter bleibt bis zum Ablauf seiner Amtszeit, mindestens aber während 2 Jahren seit Inkrafttreten dieses Vertrages im Amt.
2. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft kann dem Statthalter zur Sicherstellung eines harmonischen Übergangs der Amtsgeschäfte besondere Aufgaben übertragen.
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Volk und Gebiet
§ 28 Vertrag über die Aufnahme des bernischen Amtsbezirks Laufen und seiner Gemeinden Blauen, Brislach, Burg im Leimental, Dittingen, Duggingen, Grellingen, Laufen, Liesberg, Nenzlingen, Roggenburg, Röschenz, Wahlen, Zwingen in den Kanton Basel-Landschaft →
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (32)
430.2024.229 · bl (Art. 10, 13 und 27 BV)
Territorial Jurisdiction Lacking for Competition Law Claims Subject to Exclusive Jurisdiction Clause
as Kartellgesetz durchbreche damit den ansonsten im Schweizer Recht geltenden Grundsatz der Vertragsfreiheit (vgl. Art. 19 f. OR, Art. 10, 13 und 27 BV), indem es unter diesen Umständen das marktmächtige Unternehmen oder das relative marktmächtige Unternehmen verpflichte, mit dem
470.2024.10 · bl (Art. 27 Abs. 1 BV)
Prosecutor's Real Estate Seizure Order Partially Invalidated Due to Unlawful Mortgage Waiver Provision and Ineffective Substitute Seizure of Foreclosure Proceeds
eu- tet für den Beschwerdeführer einen erheblichen Eingriff in die Eigentumsfreiheit (Art. 26 Abs. 1 BV) und Wirtschaftsfreiheit (Art. 27 Abs. 1 BV), da seine Verfügungsbefugnis und Verfügungs- macht als Gesamteigentümer an der besagten Liegenschaft vollständig aufgehoben wird
470.2024.17 · bl (Art. 27 Abs. 1 BV)
Third-Party Creditor's Challenge to Property Seizure Order
den Beschwerdeführer als Grundpfandgläubiger einen Eingriff in die Eigentumsfreiheit (Art. 26 Abs. 1 BV) und Wirtschaftsfreiheit (Art. 27 Abs. 1 BV), da er die Liegenschaft Nr. 1._____ im Grundbuch D._____ nicht zur Deckung der durch das auf dieser Liegenschaft zu seinen Gunst
460.23.5 · bl (Art. 27 BV)
Conviction for Mismanagement Affirmed, Sentence Modified, Employment Ban Overturned
n Eingriff in die Grundrechte der persönlichen Freiheit im Sinne von Art. 10 Abs. 2 BV sowie der Wirtschaftsfreiheit im Sinne von Art. 27 BV dar (PERRIN/GRIVAT/DEMARTINI/PÉQUIGNOT, a.a.O., Art. 94 N 17; HUSMANN, An- notierter Kommentar StGB, 2020, Art. 94 N 4). Aus dies
2024.01.04.sr.3 · bl (Art. 27 BV)
Seizure Order for Procedural Costs Overturned Due to Lack of Evasion Evidence
gnahmung führt zu einem Eingriff in die Eigentumsgarantie und in die Wirt- schaftsfreiheit der betroffenen Person (Art. 26 BV und Art. 27 BV). Eine Einschränkung dieser Grundrechte ist zulässig, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, im öffentlichen Inte- res
2023.01.18.vv.1 · bl (Art. 27 BV)
Cantonal Regulation on Healthcare Provider Admission Deemed Unconstitutional Due to Executive Decree
. Das Bundesgericht prüfte in seinem Entscheid, ob die kantonale Verordnung und damit ein derartiger Zulassungsstopp in die durch Art. 27 BV geschützte Wirtschaftsfreiheit eingreife. In E. 4.1 f. hielt das Bundesgericht fest, dass die Wirt- schaftsfreiheit insbesondere
2022.06.01.vv.2 · bl (Art. 27 BV)
Public Harbor Expansion Not Subject to Tendering, Administrative Fees Unfounded
it verletzten die SRH Art. 2 Abs. 7 BGBM und Art. 3 Abs. 1 BGBM sowie den Grundsatz der staatlichen Wett- bewerbsneutralität nach Art. 27 BV und Art. 94 BV. 7.1 Das Bundesgericht stellte fest, dass sich die vorliegende Angelegenheit durch eine be- sondere faktisch
2022.02.02.vv.2 · bl (Art. 27 und 94 BV)
Taxi Stand Allocation Transparency Case
s zu beachten (Urteil des Bundesgerichts 2C_564/2009 vom 26. Februar 2010 E. 6.2). Gemäss dem Gleichbehandlungsgrundsatz, der aus Art. 27 und 94 BV abgeleitet wird, sind staatliche Massnahmen verboten, die nicht wettbewerbsneutral zwi- schen Personen sind, die dieselbe wirtsch
810.21.169 · bl (Art. 27 und 94 BV)
Taxi Permit Allocation Overturned Due to Lack of Transparency
zu beachten (Urteil des Bundesgerichts 2C\_564/2009 vom 26. Februar 2010 E. 6.2). Gemäss dem Gleichbehandlungsgrundsatz, der aus Art. 27 und 94 BV abgeleitet wird, sind staatliche Massnahmen verboten, die nicht wettbewerbsneutral zwischen Personen sind, die dieselbe wirtschaf
2020.12.09.vv.4 · bl (Art. 27 BV)
Dietary Supplement Labeling Ban Upheld
atienten weitergeben. Da- mit ist sie in der freien Ausübung ihrer Erwerbstätigkeit eingeschränkt, was in den Schutzbe- reich von Art. 27 BV fällt. 10.5 Im Rahmen der Einfuhr hat die EZV unter Beizug des ALV (vgl. Art. 23 Abs. 1 und 2 der Verordnung über den Vollzu
810.20.152 · bl (Art. 27 BV)
Import Ban Upheld for Misbranded Black Walnut, Clove, and Wormwood Supplements
nd Patienten weitergeben. Damit ist sie in der freien Ausübung ihrer Erwerbstätigkeit eingeschränkt, was in den Schutzbereich von Art. 27 BV fällt. **10.5** Im Rahmen der Einfuhr hat die EZV unter Beizug des ALV (vgl. Art. 23 Abs. 1 und 2 der Verordnung über den Vollzu
810.19.165 · bl (Art. 27 BV)
Zoning Ordinance Preserves Historic Townscape
schaftlichen Entfaltungs- und Weiterentwicklungsmöglichkeit empfindlich eingeschränkt. 10.2. Die Wirtschaftsfreiheit wird in Art. 27 BV geregelt und schützt unter anderem die freie wirtschaftliche Niederlassung, d.h. die freie Wahl des Ortes der Geschäftsniederlass
810.19.165 · bl (Art. 27 BV)
Zoning Freeze Lawful for Historic Village Preservation
schaftlichen Entfaltungs- und Weiterentwicklungsmöglichkeit empfindlich eingeschränkt. **10.2.** Die Wirtschaftsfreiheit wird in Art. 27 BV geregelt und schützt unter anderem die freie wirtschaftliche Niederlassung, d.h. die freie Wahl des Ortes der Geschäftsniederlass
2018.10.31.vv.2 · bl (Art. 27 Abs. 1 BV)
Municipality Zoning Revision for Hospital Expansion Upheld
eine Weiterführung der bisherigen Nutzung und der damit verbundenen Existenz der Unternehmen nicht mehr möglich. 9.2 Gemäss Art. 27 Abs. 1 BV ist die Wirtschaftsfreiheit gewährleistet. Sie beinhaltet na- mentlich die freie Wahl des Berufes sowie den freien Zugang zu eine
2018.04.18.vv.3 · bl (Art. 27 BV)
Road Widening Project Upheld Despite Property Encroachment and Historic Concerns
s Eingriffs in das Eigentum ohne weiteres zu be- jahen. Hinsichtlich der gerügten Verletzung der Wirtschaftsfreiheit im Sinne von Art. 27 BV ist darauf hinzuweisen, dass der Dorfladen derzeit geschlossen und deshalb nicht ersichtlich ist, inwiefern die Wirtschaftsfreihe