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CH-BL
§ 23 Vertrag über die Aufnahme des bernischen Amtsbezirks Laufen und seiner Gemeinden Blauen, Brislach, Burg im Leimental, Dittingen, Duggingen, Grellingen, Laufen, Liesberg, Nenzlingen, Roggenburg, Röschenz, Wahlen, Zwingen in den Kanton Basel-Landschaft - Vermögensausscheidung zwischen dem Kanton Basel-Landschaft und den Gemeinden sowie den Gemeindeverbänden
Allgemeine Bestimmungen - Finanzen
§ 23 Vertrag über die Aufnahme des bernischen Amtsbezirks Laufen und seiner Gemeinden Blauen, Brislach, Burg im Leimental, Dittingen, Duggingen, Grellingen, Laufen, Liesberg, Nenzlingen, Roggenburg, Röschenz, Wahlen, Zwingen in den Kanton Basel-Landschaft · Vermögensausscheidung zwischen dem Kanton Basel-Landschaft und den Gemeinden sowie den Gemeindeverbänden
1. Bei der Übertragung von Verwaltungsvermögen der Gemeinden (Strassen, Gehwege, Feningerspital Laufen, Anteil der Laufentaler Gemeinden am Gymnasium Laufental-Thierstein, ARA-Anlagen Liesberg sowie Grellingen/Duggingen) übernimmt der Kanton Basel-Landschaft Kosten und Nutzen.
2. Der Kanton Basel-Landschaft übernimmt die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Vertrages bestehenden Schulden oder deren Verzinsung, sofern sie nach bernischem Recht nicht abgetragen werden mussten.
3. Die besonderen Festlegungen dieses Vertrages für die ARA Laufental-Lüsseltal (§ 42) und für das Feningerspital (§ 107 Absatz 1) sowie für die Strassen (§ 108 Absatz 2) bleiben vorbehalten.
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Volk und Gebiet
§ 24 Vertrag über die Aufnahme des bernischen Amtsbezirks Laufen und seiner Gemeinden Blauen, Brislach, Burg im Leimental, Dittingen, Duggingen, Grellingen, Laufen, Liesberg, Nenzlingen, Roggenburg, Röschenz, Wahlen, Zwingen in den Kanton Basel-Landschaft →
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (2)
2021.07.19.vv.1 · bl (Artikeln 22 und 23 BV)
Psychiatric Clinic Denies Patient Advocacy Group's Distribution Request Due to Advertising Content
http://www.bl.ch/kantonsgericht versenden und entgegenzunehmen. National werden diese Grundrechte in den Artikeln 22 und 23 BV gewährleistet. 5.3.5 Der Genuss der in dieser Konvention anerkannten Rechte und Freiheiten ist ohne Dis- kriminierung insbeso
810.20.301 · bl (Artikeln 22 und 23 BV)
Clinic's House Rules Upheld Against Non-Profit's Information Distribution
rein beizutreten sowie entsprechende Anmeldeformulare zu versenden und entgegenzunehmen. National werden diese Grundrechte in den Artikeln 22 und 23 BV gewährleistet. 5.3.5 Der Genuss der in dieser Konvention anerkannten Rechte und Freiheiten ist ohne Diskriminierung insbesondere