§ 20 Vertrag über die Aufnahme des bernischen Amtsbezirks Laufen und seiner Gemeinden Blauen, Brislach, Burg im Leimental, Dittingen, Duggingen, Grellingen, Laufen, Liesberg, Nenzlingen, Roggenburg, Röschenz, Wahlen, Zwingen in den Kanton Basel-Landschaft - Rechtspflegekommission
§ 20 Vertrag über die Aufnahme des bernischen Amtsbezirks Laufen und seiner Gemeinden Blauen, Brislach, Burg im Leimental, Dittingen, Duggingen, Grellingen, Laufen, Liesberg, Nenzlingen, Roggenburg, Röschenz, Wahlen, Zwingen in den Kanton Basel-Landschaft · Rechtspflegekommission
1. Zur Beurteilung von rechtlichen Fragen, die sich im Rahmen des Übergangsrechts stellen, wird eine Rechtspflegekommission gebildet mit Sitz in Laufen.
2. Die Rechtspflegekommission setzt sich aus 5 Mitgliedern und 3 Ersatzmännern zusammen. Der Regierungsrat und die Bezirkskommission wählen je 2 Mitglieder und einen Ersatzmann sowie gemeinsam den Präsidenten und dessen Ersatzmann. Kommt keine Einigung zustande, bestimmt der Präsident des Schweizerischen Bundesgerichts den Präsidenten und dessen Ersatzmann. Die Amtsdauer beträgt 4 Jahre. Wiederwahl ist zulässig.
3. Die Rechtspflegekommission ordnet ihr Verfahren selbständig und berücksichtigt dabei die Verfahrensgrundsätze des basellandschaftlichen Rechts. Sie kann amtierende Gerichtsschreiber beiziehen. Das Aktuariat wird dem Bezirksgericht Laufen übertragen.