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101 CH-BL

§ 12 Vertrag über die Aufnahme des bernischen Amtsbezirks Laufen und seiner Gemeinden Blauen, Brislach, Burg im Leimental, Dittingen, Duggingen, Grellingen, Laufen, Liesberg, Nenzlingen, Roggenburg, Röschenz, Wahlen, Zwingen in den Kanton Basel-Landschaft - Amtsstellen des Kantons

Allgemeine Bestimmungen - Behörden und Beamte
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§ 12 Vertrag über die Aufnahme des bernischen Amtsbezirks Laufen und seiner Gemeinden Blauen, Brislach, Burg im Leimental, Dittingen, Duggingen, Grellingen, Laufen, Liesberg, Nenzlingen, Roggenburg, Röschenz, Wahlen, Zwingen in den Kanton Basel-Landschaft · Amtsstellen des Kantons

1. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft sorgt dafür, dass bisher bernische Amtsstellen im Laufental soweit sinnvoll weiterhin in diesem Bezirk mit entsprechenden Aufgaben des Kantons Basel-Landschaft erhalten bleiben.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (14)

810.2024.72 · bl (Art. 12 BV)
Cantonal Energy Decree Amendments: Heating Water Upheld, Photovoltaic Self-Generation Overreach Invalidated
in der Form eines formellen Gesetzes festgelegt werde, solange die vorgesehenen Leistungen noch oberhalb dessen liegen, was nach Art. 12 BV als Minimum staatlicher Leistun- gen geboten sei (vgl. BGE 130 I 1 E. 4). Auch die Regelung der Besoldung von Oberärzten in einer
2020.10.28.vv.4 · bl (Art. 12 BV)
Social Assistance Reduction Upheld for Recipient Non-Compliance and Unprofitable Self-Employment
enfalls "in Ergänzung zu persönlicher Verantwortung und privater Initiative" zu verfolgen. Auch beim Recht auf Hilfe in Notlagen (Art. 12 BV) wird die Unterstützung nur demjenigen gewährt, der "...nicht in der Lage ist, für sich zu sorgen..." (ULRICH MEYER-BLASER/THOMAS
810.20.88 · bl (Art. 12 BV)
Social Assistance Reductions Upheld for Non-Compliance and Insufficient Self-Employment Income
enfalls "in Ergänzung zu persönlicher Verantwortung und privater Initiative" zu verfolgen. Auch beim Recht auf Hilfe in Notlagen (Art. 12 BV) wird die Unterstützung nur demjenigen gewährt, der "...nicht in der Lage ist, für sich zu sorgen..." (Ulrich Meyer-Blaser/Thomas
2020.07.01.vv.1 · bl (Art. 12 BV.)
Constitutional Right to Assistance Supersedes Suspension Based on Unproven Third-Party Income
bs. 1 lit. c VPO e contrario). 2. Der Beschwerdeführer rügt sinngemäss eine Verletzung des Grundrechts auf Nothilfe gemäss Art. 12 BV. Strittig und zu prüfen ist somit, ob die Sozialhilfebehörde zu Recht die Ein- stellung der Unterstützung im Rahmen der Nothilfe v
2020.07.01.vv.2 · bl (Art. 12 BV.)
Social Assistance Recipient Entitled to Emergency Aid
bs. 1 lit. c VPO e contrario). 2. Der Beschwerdeführer rügt sinngemäss eine Verletzung des Grundrechts auf Nothilfe gemäss Art. 12 BV. Strittig und zu prüfen ist somit, ob die Sozialhilfebehörde zu Recht die Ein- stellung der Unterstützung im Rahmen der Nothilfe v
810.19.250 · bl (Art. 12 BV.)
Social Assistance Appeal: Emergency Aid Rights Affirmed
Abs. 1 lit. c VPO e contrario). **2.** Der Beschwerdeführer rügt sinngemäss eine Verletzung des Grundrechts auf Nothilfe gemäss Art. 12 BV. Strittig und zu prüfen ist somit, ob die Sozialhilfebehörde zu Recht die Einstellung der Unterstützung im Rahmen der Nothilfe ver
2016.11.23.vv.2 · bl (Art. 12 BV)
Caregiver's Social Assistance Subject to Crediting of Parents' Disability Allowance
pruch auf Hilfe und Betreuung in Notlagen und auf die für ein menschenwürdiges Leben erforderlichen Mittel hat. Die Nothilfe nach Art. 12 BV und § 16 Abs. 1 KV ist beschränkt auf das absolut Notwendige und unterscheidet sich insofern vom kantonalen Anspruch auf Sozialhi
810.16.68 · bl (Art. 12 BV)
Disability Benefits Deduction for Social Assistance Upheld
pruch auf Hilfe und Betreuung in Notlagen und auf die für ein menschenwürdiges Leben erforderlichen Mittel hat. Die Nothilfe nach Art. 12 BV und § 16 Abs. 1 KV ist beschränkt auf das absolut Notwendige und unterscheidet sich insofern vom kantonalen Anspruch auf Sozialhi
2014.09.17.vv.3 · bl (Art. 12 BV)
Social Assistance Recipient Fails to Prove Incapacity for Work
terstützungsleis- tungen nicht gegeben seien und die vollständige Leistungseinstellung unter diesen Vorausset- zungen nicht gegen Art. 12 BV verstosse. Vorliegend habe die Beschwerdeführerin die Prakti- kumsstelle am 17. Juni 2013 zunächst angetreten, sich nach zwei Tag
2014.07.30.vv.3 · bl (Art. 12 BV)
Deportee's Right to Emergency Aid vs. Full Social Assistance
zu berechnen und auszu- richten; (3.) es sei festzustellen, dass die gewährte grundbedarfliche Unterstützung von Fr. 8.00 pro Tag Art. 12 BV verletze und falls Nothilfe ausgerichtet werden müsse, sei Herrn A.____ eine Unterstützung von mindestens Fr. 15.00 (Mehrforderun
810.13.368 · bl (Art. 12 BV)
Illegal Immigrant Denied Full Social Assistance, Granted Emergency Aid Only
S zu berechnen und auszurichten; (3.) es sei festzustellen, dass die gewährte grundbedarfliche Unterstützung von Fr. 8.00 pro Tag Art. 12 BV verletze und falls Nothilfe ausgerichtet werden müsse, sei Herrn A. eine Unterstützung von mindestens Fr. 15.00 (Mehrforde
2013.09.11.vv.4 · bl (Art. 12 BV)
Patient's Advance Directive Overridden in Involuntary Commitment Case
ern soll, kann für eine minimale Sorgepflicht ebenso herangezogen werden wie der Anspruch auf mini- male Hilfe und Betreuung nach Art. 12 BV (BGE 121 I 367 E. 2b und 2c) oder die Verpflichtung des Gemeinwesens zur Leistung der für die Gesundheit notwendigen Pflege gemäs
100.2007.1056 · bl (Art. 12 BV)
Support Obligor's Subsistence Minimum Protected in Deficit Situations
Regelung die Gleichstellung verletzt wäre, müsste dieses Grundrecht gegen das andere Verfassungsrecht auf Existenzsicherung (vgl. Art. 12 BV) abgewogen werden. Dabei wäre zu beachten, dass sich eine Mankoteilung auf den Kerngehalt des Rechts auf Existenzsicherung zu bew
copy.of.2008.38 · bl (Art. 12 BV)
Post-nuptial Support Deficit Borne by Recipients
Regelung die Gleichstellung verletzt wäre, müsste dieses Grundrecht gegen das andere Verfassungsrecht auf Existenzsicherung (vgl. Art. 12 BV) abgewogen werden. Dabei wäre zu beachten, dass sich eine Mankoteilung auf den Kerngehalt des Rechts auf Existenzsicherung zu bew