§ 107 Vertrag über die Aufnahme des bernischen Amtsbezirks Laufen und seiner Gemeinden Blauen, Brislach, Burg im Leimental, Dittingen, Duggingen, Grellingen, Laufen, Liesberg, Nenzlingen, Roggenburg, Röschenz, Wahlen, Zwingen in den Kanton Basel-Landschaft - Übernahme von Werken
§ 107 Vertrag über die Aufnahme des bernischen Amtsbezirks Laufen und seiner Gemeinden Blauen, Brislach, Burg im Leimental, Dittingen, Duggingen, Grellingen, Laufen, Liesberg, Nenzlingen, Roggenburg, Röschenz, Wahlen, Zwingen in den Kanton Basel-Landschaft · Übernahme von Werken
1. Der Kanton Basel-Landschaft übernimmt aufgrund von Vereinbarungen mit den jeweiligen Eigentümern
a. die Anteile und Mitgliedschaftsrechte Regionales Progymnasium und Gymnasium Laufental-Thierstein,
b. das Spital Laufen (Feningerspital) mit Aktiven und Passiven; zweckgebundene Vermögen bleiben erhalten,
c. die Abwasserreinigungsanlage Liesberg mit ihren Zuleitungskanälen,
d. die Zuleitungskanäle sowie die Anteilsrechte des Gemeindeverbandes Duggingen-Grellingen an der Abwasserreinigungsanlage Birs1, Reinach/Münchenstein.
2. Bis zur Handänderung übernimmt der Kanton Basel-Landschaft die Betriebs- und Amortisations- sowie die erforderlichen Investitionskosten nach dem basellandschaftlichen Recht, soweit die Kosten der Anlagen nicht durch Bundesmittel oder anderweitig gedeckt werden.