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101 CH-BL

§ 107 Vertrag über die Aufnahme des bernischen Amtsbezirks Laufen und seiner Gemeinden Blauen, Brislach, Burg im Leimental, Dittingen, Duggingen, Grellingen, Laufen, Liesberg, Nenzlingen, Roggenburg, Röschenz, Wahlen, Zwingen in den Kanton Basel-Landschaft - Übernahme von Werken

Besondere Bestimmungen - Finanzen - Vermögensausscheidung
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§ 107 Vertrag über die Aufnahme des bernischen Amtsbezirks Laufen und seiner Gemeinden Blauen, Brislach, Burg im Leimental, Dittingen, Duggingen, Grellingen, Laufen, Liesberg, Nenzlingen, Roggenburg, Röschenz, Wahlen, Zwingen in den Kanton Basel-Landschaft · Übernahme von Werken

1. Der Kanton Basel-Landschaft übernimmt aufgrund von Vereinbarungen mit den jeweiligen Eigentümern

a. die Anteile und Mitgliedschaftsrechte Regionales Progymnasium und Gymnasium Laufental-Thierstein,

b. das Spital Laufen (Feningerspital) mit Aktiven und Passiven; zweckgebundene Vermögen bleiben erhalten,

c. die Abwasserreinigungsanlage Liesberg mit ihren Zuleitungskanälen,

d. die Zuleitungskanäle sowie die Anteilsrechte des Gemeindeverbandes Duggingen-Grellingen an der Abwasserreinigungsanlage Birs1, Reinach/Münchenstein.

2. Bis zur Handänderung übernimmt der Kanton Basel-Landschaft die Betriebs- und Amortisations- sowie die erforderlichen Investitionskosten nach dem basellandschaftlichen Recht, soweit die Kosten der Anlagen nicht durch Bundesmittel oder anderweitig gedeckt werden.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

2019.11.20.vv.3 · bl (Art. 107 Abs. 1 BV)
Hunter's Silencer Purchase Denied Due to Lack of Compelling Justification
ale Gesetzgebung erwiesen sich jedoch als lückenhaft. Daraufhin wurde ein neuer Verfassungsartikel erlassen, welcher dem heutigen Art. 107 Abs. 1 BV entspricht, mit welchem dem Bund die Kompetenz übertragen wur- de, Vorschriften gegen den Missbrauch von Waffen, Waffenzubehör un