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100 CH-BL

§ 92 Verfassung des Kantons Basel-Landschaft - Öffentliche Sicherheit

Öffentliche Aufgaben - Öffentliche Sicherheit und Katastrophenvorsorge
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§ 92 Verfassung des Kantons Basel-Landschaft · Öffentliche Sicherheit

1. Kanton und Gemeinden gewährleisten die öffentliche Ordnung und Sicherheit.

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