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100 CH-BL

§ 85 Verfassung des Kantons Basel-Landschaft - Verwaltungsgerichtsbarkeit

Kantonale Behörden und ihre Funktionen - Gerichte
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§ 85 Verfassung des Kantons Basel-Landschaft · Verwaltungsgerichtsbarkeit

1. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit wird ausgeübt durch

a. * das Steuer- und Enteignungsgericht,

b. * ...

c. * ...

d. * das Kantonsgericht;

e. * das Zwangsmassnahmengericht.

2. Über Zuständigkeitskonflikte zwischen Verwaltungsbehörden und Kantonsgericht entscheidet das Kantonsgericht.

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