100
CH-BL
§ 57 Verfassung des Kantons Basel-Landschaft - Amtssprache
Kantonale Behörden und ihre Funktionen - Allgemeine Bestimmungen
§ 57 Verfassung des Kantons Basel-Landschaft · Amtssprache
1. Amtssprache ist Deutsch.
2. Alle Behörden und Amtsstellen von Kanton und Gemeinden nehmen auch Eingaben in einer anderen Amtssprache des Bundes entgegen.