Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
100 CH-BL

§ 57 Verfassung des Kantons Basel-Landschaft - Amtssprache

Kantonale Behörden und ihre Funktionen - Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (162 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 57 Verfassung des Kantons Basel-Landschaft · Amtssprache

1. Amtssprache ist Deutsch.

2. Alle Behörden und Amtsstellen von Kanton und Gemeinden nehmen auch Eingaben in einer anderen Amtssprache des Bundes entgegen.

← § 56 Verfassung des Kantons Basel-Landschaft Stellung des Kantons § 58 Verfassung des Kantons Basel-Landschaft →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →