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100 CH-BL

§ 41 Verfassung des Kantons Basel-Landschaft - Bezirke

Gliederung des Kantons - Bezirke und Kreise
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§ 41 Verfassung des Kantons Basel-Landschaft · Bezirke

1. Die Bezirke sind Gebietsorganisationen für die regionalisierte Erfüllung von öffentlichen Aufgaben.

2. Der Kanton ist in die Bezirke Arlesheim, Laufen, Liestal, Sissach und Waldenburg eingeteilt.

3. Das Gesetz regelt die Zugehörigkeit der Gemeinden zu den Bezirken. Gemeinden dürfen nur mit ihrer Zustimmung einem anderen Bezirk zugeteilt werden.

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