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100 CH-BL

§ 33 Verfassung des Kantons Basel-Landschaft - Verfahren bei Mehrfachabstimmungen

Volksrechte - Volksabstimmungen
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§ 33 Verfassung des Kantons Basel-Landschaft · Verfahren bei Mehrfachabstimmungen

1. Das Gesetz regelt das Verfahren bei Mehrfachabstimmungen, insbesondere bei der gleichzeitigen Abstimmung über Volksbegehren und Gegenvorschlag sowie bei Grundsatzabstimmungen mit Varianten.

2. Es sind folgende Richtlinien zu beachten

a. Das Verfahren soll einfach und verständlich sein sowie Missbräuche ausschliessen.

b. Mit der Stimmabgabe soll der Stimmberechtigte zum Ausdruck bringen können, welche der verschiedenen Vorlagen er vorzieht.

3. Eine Vorlage bedarf zu ihrer Annahme der Mehrheit der gültigen Stimmen.

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