Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
100 CH-BL

§ 2 Verfassung des Kantons Basel-Landschaft - Demokratische Staatsform

Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (162 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 2 Verfassung des Kantons Basel-Landschaft · Demokratische Staatsform

1. Die Staatsgewalt beruht auf der Gesamtheit des Volkes.

2. Sie wird durch die Stimmberechtigten und durch die Behörden ausgeübt.

← § 1 Verfassung des Kantons Basel-Landschaft Stellung des Kantons § 3 Verfassung des Kantons Basel-Landschaft →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →