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CH-BL
§ 19 Verfassung des Kantons Basel-Landschaft - Erleichterung der Einbürgerung
Persönliche Rechte und Pflichten - Bürgerrecht
§ 19 Verfassung des Kantons Basel-Landschaft · Erleichterung der Einbürgerung
1. Das Gesetz kann im Rahmen des Bundesrechts einen Anspruch auf Einbürgerung einräumen.
2. Die Einbürgerung darf nicht durch unverhältnismässige Auflagen erschwert werden.