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100 CH-BL

§ 19 Verfassung des Kantons Basel-Landschaft - Erleichterung der Einbürgerung

Persönliche Rechte und Pflichten - Bürgerrecht
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§ 19 Verfassung des Kantons Basel-Landschaft · Erleichterung der Einbürgerung

1. Das Gesetz kann im Rahmen des Bundesrechts einen Anspruch auf Einbürgerung einräumen.

2. Die Einbürgerung darf nicht durch unverhältnismässige Auflagen erschwert werden.

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