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CH-BL
§ 156 Verfassung des Kantons Basel-Landschaft - Verkürzung der Amtsperiode infolge Umstellung auf das Staatsanwaltschaftsmodell
Übergangsbestimmungen
§ 156 Verfassung des Kantons Basel-Landschaft · Verkürzung der Amtsperiode infolge Umstellung auf das Staatsanwaltschaftsmodell
1. Die Amtsperiode 2010-2014 folgender Behördenmitglieder endet am 31. Dezember 2010
a. Leiterinnen und Leiter der Statthalterämter;
b. Leiterin oder Leiter des besonderes Untersuchungsrichteramtes.