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100 CH-BL

§ 156 Verfassung des Kantons Basel-Landschaft - Verkürzung der Amtsperiode infolge Umstellung auf das Staatsanwaltschaftsmodell

Übergangsbestimmungen
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§ 156 Verfassung des Kantons Basel-Landschaft · Verkürzung der Amtsperiode infolge Umstellung auf das Staatsanwaltschaftsmodell

1. Die Amtsperiode 2010-2014 folgender Behördenmitglieder endet am 31. Dezember 2010

a. Leiterinnen und Leiter der Statthalterämter;

b. Leiterin oder Leiter des besonderes Untersuchungsrichteramtes.

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