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100 CH-BL

§ 142 Verfassung des Kantons Basel-Landschaft - Bistum

Staat und Kirchen
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§ 142 Verfassung des Kantons Basel-Landschaft · Bistum

1. Die römisch-katholische Bevölkerung des Kantons gehört dem Bistum Basel an. Das Verhältnis zwischen Kanton und Bistum richtet sich nach den Vereinbarungen der Diözesankantone mit der päpstlichen Kurie.

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