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CH-BL
§ 133a Verfassung des Kantons Basel-Landschaft - Einfaches, leicht verständliches und nachvollziehbares Steuergesetz
Finanzordnung
§ 133a Verfassung des Kantons Basel-Landschaft · Einfaches, leicht verständliches und nachvollziehbares Steuergesetz
1. Das Steuergesetz ist einfach, leicht verständlich und nachvollziehbar auszugestalten. Das Ausfüllen der Steuererklärung soll wenig Zeit und ihre Überprüfung wenig Kontrollaufwand erfordern.
2. Die Kantonsbehörden setzen sich für eine Vereinfachung der Bundesgesetzgebung im Sinne von Absatz 1 ein.