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CH-BL
§ 1 Verfassung des Kantons Basel-Landschaft - Stellung des Kantons
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Verfassung des Kantons Basel-Landschaft · Stellung des Kantons
1. Der Kanton Basel-Landschaft ist ein eigenständiger Kanton der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
2. Er beteiligt sich aktiv an der Gestaltung der Eidgenossenschaft und unterstützt den Bund in der Erfüllung seiner Aufgaben.
3. Seine Behörden wirken darauf hin, dass er zu einem Vollkanton mit einer ganzen Standesstimme und mit zwei Mitgliedern des Ständerates wird.