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945.4 CGDGSKCJA CH-BE

Art. 6 Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zum Gesamtschweizerischen Geldspielkonkordat (GSK)

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Art. 6 Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zum Gesamtschweizerischen Geldspielkonkordat (GSK)

1. Dieser Beschluss unterliegt der fakultativen Volksabstimmung.

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