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945.4 CGDGSKCJA CH-BE

Art. 1 Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zum Gesamtschweizerischen Geldspielkonkordat (GSK)

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Art. 1 Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zum Gesamtschweizerischen Geldspielkonkordat (GSK)

1. Der Kanton Bern tritt dem Gesamtschweizerischen Geldspielkonkordat vom 20. Mai 2019 (GSK)[2] bei.

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