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945.4-1 CIG CH-BE

Art. 72 Gesamtschweizerisches Geldspielkonkordat (GSK) - Verhältnis zu regional beschränkten Konkordaten

Schlussbestimmungen
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Art. 72 Gesamtschweizerisches Geldspielkonkordat (GSK) · Verhältnis zu regional beschränkten Konkordaten

1. Das vorliegende Konkordat geht widersprechenden Bestimmungen der IKV[[2]], der C-LoRo[[3]] sowie deren Nachfolgekonkordate vor.

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