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945.4 CGDGSKCJA CH-BE

Kanton Bern 945.4 (CGD)

6 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Bern
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Inhaltsübersicht (6)

Gesetzestext (6 Artikel)

1. Der Kanton Bern tritt dem Gesamtschweizerischen Geldspielkonkordat vom 20. Mai 2019 (GSK)[2] bei.

1. Der Regierungsrat wird ermächtigt, Änderungen des Konkordats zuzustimmen, soweit es sich um geringfügige Änderungen des Verfahrens oder der Organisation handelt.

1. Der Regierungsrat wird ermächtigt, das Konkordat gemäss Artikel 70 Absatz 2 zu kündigen.

1. Der Grossratsbeschluss vom 15. Juni 2005 betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Aufsicht sowie die Bewilligung und Ertragsverwendung von interkantonal oder gesamtschweizerisch durchgeführten Lotterien und Wetten (BSG 945.4) wird aufgehoben.

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