945.3
IKV
CH-BE
Art. 3 Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Geldspielen (IKV 2020)
Art. 3 Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Geldspielen (IKV 2020)
1. Der Regierungsrat wird ermächtigt, die Vereinbarung gemäss Artikel 7 Absatz 1 zu kündigen.
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Kanton Bern 945.3
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