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945.3 IKV CH-BE

Art. 3 Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Geldspielen (IKV 2020)

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Art. 3 Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Geldspielen (IKV 2020)

1. Der Regierungsrat wird ermächtigt, die Vereinbarung gemäss Artikel 7 Absatz 1 zu kündigen.

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