945.3-1
CH-BE
Art. 3 Interkantonale Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Geldspielen (IKV 2020) - Vertretung der Vereinbarungskantone in der Genossenschaft
Art. 3 Interkantonale Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Geldspielen (IKV 2020) · Vertretung der Vereinbarungskantone in der Genossenschaft
1. Die Vereinbarungskantone entsenden je ein Regierungsmitglied in die Generalversammlung der Swisslos.