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945.1 CH-BE

Art. 3 Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung zum Abbau technischer Handelshemmnisse

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Art. 3 Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung zum Abbau technischer Handelshemmnisse

1. Der Regierungsrat wird ermächtigt, den Austritt aus der interkantonalen Vereinbarung gemäss Artikel 12 zu erklären.

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