945.1
CH-BE
Art. 3 Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung zum Abbau technischer Handelshemmnisse
Art. 3 Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung zum Abbau technischer Handelshemmnisse
1. Der Regierungsrat wird ermächtigt, den Austritt aus der interkantonalen Vereinbarung gemäss Artikel 12 zu erklären.