Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
943.511.1 KWVOCARMRCA CH-BE

Art. 5 Verordnung über den Vollzug des eidgenössischen Waffenrechts (Kantonale Waffenverordnung, KWV) - Gebühren

Verfahren
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (7 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 5 Verordnung über den Vollzug des eidgenössischen Waffenrechts (Kantonale Waffenverordnung, KWV) · Gebühren

1. Es gelten die Gebührenansätze nach Artikel 55 WV.

2. Bei abgelehnten Gesuchen wird jene Gebühr erhoben, die für die nachgesuchte Bewilligung berechnet wird.

3. Besondere Aufwendungen und Auflagen werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

4. ...

← Art. 4 Verordnung über den Vollzug des eidgenössischen Waffenrechts (Kantonale Waffenverordnung, KWV) Kantonspolizei Art. 6 Verordnung über den Vollzug des eidgenössischen Waffenrechts (Kantonale Waffenverordnung, KWV) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →