Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
941.11 MGVOPM CH-BE

Art. 5 Verordnung über das Mass- und Gewichtswesen (MGV) - Stellvertretung

Organisation
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (13 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 5 Verordnung über das Mass- und Gewichtswesen (MGV) · Stellvertretung

1. Das AWI regelt die Stellvertretung der Eichmeisterinnen und Eichmeister.

2-3

...

← Art. 4 Verordnung über das Mass- und Gewichtswesen (MGV) Aufsicht über das kantonale Mass- und Gewichtswesen Art. 6 Verordnung über das Mass- und Gewichtswesen (MGV) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →