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941.11 MGVOPM CH-BE

Art. 11 Verordnung über das Mass- und Gewichtswesen (MGV) - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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Art. 11 Verordnung über das Mass- und Gewichtswesen (MGV) · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2001 in Kraft.

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