935.976.1
OTTaxiV
CH-BE
Art. 6 Taxiverordnung (TaxiV) - Bewilligungsgesuch
Bewilligungen
Art. 6 Taxiverordnung (TaxiV) · Bewilligungsgesuch
1. Die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller hat dem Bewilligungsgesuch die notwendigen Unterlagen beizulegen, insbesondere
a. einen Strafregisterauszug,
b. ein Handlungsfähigkeitszeugnis,
c. einen Auszug aus dem Administrativmassnahmen-Register im Strassenverkehr.
2. Wer um eine Taxihalterbewilligung ersucht, hat zusätzlich einen Betreibungsregisterauszug beizulegen.
3. Die einzureichenden Unterlagen dürfen nicht älter als drei Monate sein.
4. Hängige Strafverfahren und hängige Administrativverfahren im Strassenverkehrsbereich sind zu melden.