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Art. 3 Prostitutionsgewerbeverordnung (PGV) - Verfahren um Erneuerung einer Bewilligung

Verfahren
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Art. 3 Prostitutionsgewerbeverordnung (PGV) · Verfahren um Erneuerung einer Bewilligung

Das Gesuch um Erneuerung der Bewilligung ist spätestens 60 Tage vor Ablauf der Bewilligungsdauer schriftlich bei der zuständigen Stelle der Standortgemeinde einzureichen; diese prüft und leitet es mit ihrer Stellungnahme an die Bewilligungsbehörde weiter.

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