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Art. 3 Gesetz über das Prostitutionsgewerbe (PGG) - Begriff
Strassenprostitution
Art. 3 Gesetz über das Prostitutionsgewerbe (PGG) · Begriff
1. Als Strassenprostitution gilt die Form der Prostitution, bei der sich eine Person auf öffentlichem Grund oder an Orten, die der Öffentlichkeit zugänglich sind oder die von dieser eingesehen werden können, mit der Absicht der Ausübung der Prostitution aufhält.