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Art. 94a Kantonale Geldspielverordnung (KGSV)

Digitaler Geschäftsverkehr
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Art. 94a Kantonale Geldspielverordnung (KGSV)

Gesuche gemäss dieser Verordnung und ihre Beilagen müssen digital mit dem auf der Webseite der Sicherheitsdirektion dafür vorgesehenen Formular eingereicht werden.

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