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Art. 52 Kantonale Geldspielverordnung (KGSV) - Heimatschutz

Mittelverwendung im Lotterie- und im Sportfonds - Mittelverwendung im Bereich des Lotteriefonds - Denkmalpflege
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Art. 52 Kantonale Geldspielverordnung (KGSV) · Heimatschutz

Beiträge an denkmalpflegerische Massnahmen im Bereich des Heimatschutzes sind auf der Basis eines Leistungsvertrags mit dem Amt für Kultur möglich.

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