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Art. 5 Kantonale Geldspielverordnung (KGSV) - Rechtsfolge bei verspäteten Gesuchen

Kleinspiele - Verfahren
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Art. 5 Kantonale Geldspielverordnung (KGSV) · Rechtsfolge bei verspäteten Gesuchen

1. Auf zu spät eingereichte Gesuche im Sinne von Artikel 8 Absatz 1, Artikel 20 Absatz 1 und Artikel 23 Absatz 1 wird nicht eingetreten.

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