935.520
KGSVOCJAROCGA
CH-BE
Art. 44 Kantonale Geldspielverordnung (KGSV) - Ausschlüsse
Mittelverwendung im Lotterie- und im Sportfonds - Mittelverwendung im Bereich des Lotteriefonds - Grundsätze
Art. 44 Kantonale Geldspielverordnung (KGSV) · Ausschlüsse
1. Ausgeschlossen sind insbesondere Beiträge an
a) gewinnorientierte und kommerzielle Vorhaben,
b) Repräsentationsanlässe und Gastauftritte,
c) Kongresse, Tagungen, Seminare, Messen und Workshops,
d) reine Unterhaltungsanlässe,
e) Forschungsprojekte, Studien namentlich Abschlussarbeiten in Zusammenhang mit Ausbildungen und wissenschaftlichen Publikationen,
f) Fahrzeuge, mit Ausnahme von mobilen technischen Denkmälern.