935.520
KGSVOCJAROCGA
CH-BE
Art. 40 Kantonale Geldspielverordnung (KGSV) - Termine, Fristen und Rechtsfolge
Mittelverwendung im Lotterie- und im Sportfonds - Gemeinsame Bestimmungen - Verfahren
Art. 40 Kantonale Geldspielverordnung (KGSV) · Termine, Fristen und Rechtsfolge
1. Die Termine und Fristen der jeweiligen Zuwendungsbereiche und Beitragskategorien richten sich nach Anhang 3.
2. Für die Einhaltung der Termine und Fristen gemäss dieser Bestimmung ist die Erfassung in der elektronischen Geschäftsverwaltung massgebend.
3. Auf zu spät eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.