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Art. 4 Kantonale Geldspielverordnung (KGSV) - Einzureichende Unterlagen

Kleinspiele - Verfahren
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Art. 4 Kantonale Geldspielverordnung (KGSV) · Einzureichende Unterlagen

1. Juristische Personen, die um eine Bewilligung zur Durchführung eines Kleinspiels ersuchen, haben folgende Unterlagen einzureichen

a. vollständig ausgefülltes Gesuchsformular,

b. Angaben über die Konzeption und Durchführung in spieltechnischer, organisatorischer und finanzieller Hinsicht (Spielkonzept), die über die Einhaltung der eidgenössischen und kantonalen Vorgaben Auskunft geben,

c. Schutzkonzept bei kleinen Pokerturnieren gemäss Artikel 39 Absatz 7 der eidgenössischen Verordnung vom 7. November 2018 über Geldspiele (Geldspielverordnung, VGS)[[2]](#enumeration_itemtext_content_fn_2610492_2_2_c).

2. Wird die Durchführung von Kleinlotterien und lokalen Sportwetten gemeinnützige Zwecke verfolgenden Dritten übertragen,

a. ist dies in den Unterlagen gemäss Absatz 1 zu berücksichtigen und

b. ist die Übertragungsvereinbarung beizulegen.

3. ...

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