935.520
KGSVOCJAROCGA
CH-BE
Art. 19 Kantonale Geldspielverordnung (KGSV) - Jugendschutz und Information
Kleinspiele - Lokale Sportwetten
Art. 19 Kantonale Geldspielverordnung (KGSV) · Jugendschutz und Information
1. Die Altersgrenze für Spielerinnen und Spieler beträgt 18 Jahre.
2. Lokale Sportwetten sind bei Wettkämpfen mit mehrheitlich minderjährigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern unzulässig.
3. Bei der Durchführung sind am Spielort gut sichtbar Informationen aufzulegen
a) zu den Spiel- und Turnierregeln,
b) zur Spielsuchtprävention und Beratungsangeboten,
c) zur Bewilligung.