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935.52 KGSGLCJARLCGA CH-BE

Art. 9 Kantonales Geldspielgesetz (KGSG) - Fehlender Rechtsanspruch

Kleinspiele - Bewilligungs- und Meldepflicht
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Art. 9 Kantonales Geldspielgesetz (KGSG) · Fehlender Rechtsanspruch

1. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Bewilligung für die Durchführung einer Kleinlotterie, die dem Kontingent gemäss Artikel 4 der Interkantonalen Vereinbarung vom 20. Mai 2019 betreffend die gemeinsame Durchführung von Geldspielen (IKV 2020) untersteht.

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