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935.52 KGSGLCJARLCGA CH-BE

Art. 34 Kantonales Geldspielgesetz (KGSG) - Fehlender Rechtsanspruch

Verwendung der Reingewinne aus Grossspielen - Grundsätze der Mittelverwendung - Einzelne Grundsätze
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Art. 34 Kantonales Geldspielgesetz (KGSG) · Fehlender Rechtsanspruch

1. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Beiträgen aus dem Lotterie- und dem Sportfonds.

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