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935.52 KGSGLCJARLCGA CH-BE

Art. 31 Kantonales Geldspielgesetz (KGSG) - Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit

Verwendung der Reingewinne aus Grossspielen - Grundsätze der Mittelverwendung - Einzelne Grundsätze
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Art. 31 Kantonales Geldspielgesetz (KGSG) · Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit

1. Die Reingewinne gemäss Artikel 125 Absatz 1 BGS sind wirtschaftlich und langfristig wirksam einzusetzen.

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