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935.52 KGSGLCJARLCGA CH-BE

Art. 1 Kantonales Geldspielgesetz (KGSG) - Gegenstand

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 1 Kantonales Geldspielgesetz (KGSG) · Gegenstand

1. Dieses Gesetz regelt im Rahmen der bundesrechtlichen Vorgaben

a die Zulässigkeit von Gross- und Kleinspielen,

b die Bewilligung und Aufsicht von Kleinspielen,

c die Abgaben auf Geldspielen,

d die Mittelverwendung von Erträgen aus Geldspielen.

2. Es gilt nicht für die Bereiche und Tätigkeiten gemäss Artikel 1 Absatz 2 und 3 BGS.

Gegenstand Art. 2 Kantonales Geldspielgesetz (KGSG) →

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