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935.211 TEGLDTLST CH-BE

Art. 33 Tourismusentwicklungsgesetz (TEG) - Aufhebung eines Erlasses

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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Art. 33 Tourismusentwicklungsgesetz (TEG) · Aufhebung eines Erlasses

1. Das Gesetz vom 12. Februar 1990 über die Förderung des Tourismus (TFG) (BSG 935.211) wird aufgehoben.

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