Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
935.211.1 TEVODT CH-BE

Art. 7 Tourismusentwicklungsverordnung (TEV) - Beilagen zu Gesuchen um Finanzhilfen

Finanzhilfen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (22 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 7 Tourismusentwicklungsverordnung (TEV) · Beilagen zu Gesuchen um Finanzhilfen

1. Dem Gesuch um Finanzhilfe sind beizulegen

a) Finanzierungsplan,

b) Kostenvoranschlag,

c) Nachweis der Finanzierung von Betrieb und Unterhalt,

d) Projektbeschreibung,

e) Terminplan,

f) vollständige Liste weiterer Beitragsgesuche und -zusagen.

2. Bei Veranstaltungen sind zudem beizulegen

a) Angaben zu Wertschöpfung und Profilierung des Standorts,

b) Kommunikationskonzept,

c) **\*** Veranstaltungsprogramm,

d) **\*** Umweltkonzept.

← Art. 6 Tourismusentwicklungsverordnung (TEV) Voraussetzungen der Anerkennung als Destination Art. 7a Tourismusentwicklungsverordnung (TEV) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →