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935.211.1 TEVODT CH-BE

Art. 6 Tourismusentwicklungsverordnung (TEV) - Mindestumfang der unterstützten Vorhaben

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Art. 6 Tourismusentwicklungsverordnung (TEV) · Mindestumfang der unterstützten Vorhaben

1. An Vorhaben mit anrechenbaren Kosten unter 100'000 Franken werden keine Beiträge ausgerichtet.

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