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930.12 VV CH-BE

Art. 6 Versuchsverordnung über die Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungszeiten VV) - Inkrafttreten und zeitliche Befristung

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Art. 6 Versuchsverordnung über die Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungszeiten VV) · Inkrafttreten und zeitliche Befristung

1. Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 2023 in Kraft und gilt bis am 31. Dezember 2025.

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