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930.12 VV CH-BE

Art. 5 Versuchsverordnung über die Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungszeiten VV) - Evaluations- und Controllingbericht

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Art. 5 Versuchsverordnung über die Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungszeiten VV) · Evaluations- und Controllingbericht

Der Zweck gemäss Artikel 1 Absatz 2 ist Gegenstand eines Evaluations- und Controllingberichts, den die Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion dem Regierungsrat spätestens bis Ende 2025 vorlegt. Aufgrund des Berichts entscheidet der Regierungsrat, ob und in welchem Umfang er dem Grossen Rat eine Revision des HGG beantragt.

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