930.12
VV
CH-BE
Art. 2 Versuchsverordnung über die Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungszeiten VV) - Geltungsbereich
Art. 2 Versuchsverordnung über die Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungszeiten VV) · Geltungsbereich
1. Diese Versuchsverordnung gilt für den Stadtteil I (Innere Stadt) der Einwohnergemeinde Bern.
2. Sie regelt die Ladenöffnungszeiten von Detailverkaufsgeschäften und Verkaufsständen gemäss Artikel 9 des Gesetzes vom 4. November 1992 über Handel und Gewerbe (HGG).