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930.12 VV CH-BE

Art. 2 Versuchsverordnung über die Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungszeiten VV) - Geltungsbereich

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Art. 2 Versuchsverordnung über die Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungszeiten VV) · Geltungsbereich

1. Diese Versuchsverordnung gilt für den Stadtteil I (Innere Stadt) der Einwohnergemeinde Bern.

2. Sie regelt die Ladenöffnungszeiten von Detailverkaufsgeschäften und Verkaufsständen gemäss Artikel 9 des Gesetzes vom 4. November 1992 über Handel und Gewerbe (HGG).

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