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930.12 VV CH-BE

Art. 1 Versuchsverordnung über die Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungszeiten VV) - Gegenstand und Zweck

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Art. 1 Versuchsverordnung über die Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungszeiten VV) · Gegenstand und Zweck

1. Gegenstand dieser Versuchsverordnung ist der zeitlich begrenzte Versuch der Verlängerung der Ladenöffnungszeiten an Samstagen und vor öffentlichen Feiertagen sowie die Verkürzung des Abendverkaufs in einem Stadtteil der Einwohnergemeinde Bern.

2. Mit dem Versuch sollen insbesondere getestet werden

a) die Auswirkungen der Änderung der Ladenöffnungszeiten auf die Qualität und den Bestand des Detailhandelsgewerbes sowie auf die Zufriedenheit der Kundinnen und Kunden,

b) die Akzeptanz bei Gemeinden, beim Detailhandelsgewerbe, bei der Bevölkerung sowie bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.

Gegenstand und Zweck Art. 2 Versuchsverordnung über die Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungszeiten VV) →

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