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Art. 4 Verordnung über Handel und Gewerbe (HGV) - Verkaufsfläche

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Art. 4 Verordnung über Handel und Gewerbe (HGV) · Verkaufsfläche

1. Als Verkaufsfläche gemäss Artikel 10 Absatz 3 Buchstabe a und Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe b HGG gilt die Nettogeschossfläche des Verkaufsraums.

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