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Art. 3 Verordnung über Handel und Gewerbe (HGV) - Ausstellungen und Veranstaltungen

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Art. 3 Verordnung über Handel und Gewerbe (HGV) · Ausstellungen und Veranstaltungen

1. Ausstellungen gemäss Artikel 9 Absatz 2 HGG sind befristete Anlässe mit mehreren Ausstellerinnen und Ausstellern, an denen Waren vorgestellt und Bestellungen für deren Erwerb aufgenommen werden.

2. Veranstaltungen gemäss Artikel 9 Absatz 2 HGG sind befristete Anlässe, die in der Regel ausserhalb von Verkaufsräumen stattfinden und bei denen der Verkauf von Waren nicht im Vordergrund steht wie Lesungen, Buchvernissagen oder Plattentaufen.

3. Anlässe in Warenhäusern und Einkaufszentren, die deren Attraktivität steigern sollen, sind keine Veranstaltungen.

4. Soweit Artikel 9 Absatz 2 HGG nicht anwendbar ist, sind Ausnahmebewilligungen gemäss Artikel 14 Absatz 2 HGG möglich.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (2)

110 2015 102 · be (Art. 3 PrSG32)
Appellants v. Municipality: Horse Walker Zoning Dispute
der Schweiz gibt es zwar noch keine Richtlinie über den sicheren Bau und Unterhalt von Stallungen und Reitsportanlagen.31 Gemäss Art. 3 PrSG32 dürfen Produkte nur in Verkehr gebracht und verkauft werden, wenn sie bei normaler oder bei vernünftigerweise vorhersehbarer Verw
120 2013 16 · be (Art. 3 HGV25)
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Detailverkaufsgeschäfte und Verkaufsstände gelten, nicht aber für Apotheken, Ausstellungen, Galerien und Veranstaltungen. Gemäss Art. 3 HGV25 sind Veranstaltungen gemäss Art. 9 Abs. 2 HGG „befristete Anlässe, die in der Regel ausserhalb von Verkaufsräumen stattfinden und